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Finanztermingeschäftsfähigkeit

Der Handel von Terminprodukten (Derivate) wird als Finanztermingeschäft bezeichnet.
Bankkunden, die Termingeschäfte durchführen wollen, müssen von Seiten ihrer Bank über die entstehenden Risiken aufgeklärt werden und im Anschluss das entsprechende Formular unterschreiben. Termingeschäfte gelten aufgrund ihrer Hebelwirkung als extrem riskante Geldanlagen, die im Erfolgsfall hohe Gewinnspannen ermöglichen, aber auch hohe Risiken bis hin zum Totalverlust bergen.


Hinweisblatt (pdf 0.10 MB)


Formular (pdf 0.06 MB)

Wie lange gilt die Finanztermingeschäftsfähigkeit?

Die Finanztermingeschäftsfähigkeit gilt unbefristet.

Welche Regelungen gelten für Bevollmächtigte bzw. das DAB Junior Depot?

Bevollmächtigte müssen ebenfalls das Formular "Risiken bei Finanztermingeschäften"
ausfüllen und unterzeichnen, um die Finanztermingeschäftsfähigkeit zu erhalten.

Für das DAB Junior Depotkonto/Minderjährige kann keine Finanztermingeschäftsfähigkeit erteilt werden.

Welche Regelung gilt für ein Firmendepot?

Auch hier ist die Einrichtung einer Finanztermingeschäftsfähigkeit möglich.
Dazu müssen alle Handlungsberechtigten das Formular "Risiken bei Finanztermingeschäften"
ausgefüllt und unterschrieben einsenden.
Liegt bereits eine Finanztermingeschäftsfähigkeit für ein weiteres Depot des oder der Handlungsberechtigten vor, wird diese für das Firmendepot übernommen.

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